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Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

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Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes bieten wir Ihnen Unterstützung bei der Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung der Aufenthaltserlaubnis, sodass qualifizierte ausländische Fachkräfte zügig und rechtskonform in Ihr Unternehmen eintreten können. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit den zuständigen Behörden und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Verfahrens.

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Arbeitsrecht

Geschäftsbedingungen
30-Tage-Geld-zurück-Garantie
Versand: 2-3 Geschäftstage

Neben allgemeinen arbeitsrechtlichen Fragestellungen bietet unsere Kanzlei spezialisierte Dienstleistungen für Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte in Deutschland beschäftigen möchten. Aufgrund der zunehmend globalen Ausrichtung von Unternehmen ist die Beschäftigung internationaler Mitarbeiter für viele Firmen ein zentraler Bestandteil ihrer Wachstumsstrategie. Mit unserer langjährigen Erfahrung und fundierten Expertise unterstützen wir Sie umfassend bei allen rechtlichen Aspekten, die mit der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern verbunden sind.

Unsere Expertise und Erfahrung 
Unsere Kanzlei verfügt über mehrjährige Erfahrung und fundiertes Fachwissen in der rechtlichen Betreuung von internationalen Unternehmen und ausländischen Mitarbeitern. Wir kennen die Herausforderungen, die mit der Einstellung ausländischer Fachkräfte verbunden sind, und bieten maßgeschneiderte Lösungen, um diese Prozesse effizient und rechtskonform zu gestalten. 

Unsere Dienstleistungen stehen selbstverständlich nicht nur Arbeitgebern, sondern auch ausländischen Arbeitnehmern zur Verfügung, die Unterstützung bei der Beantragung von Visa, Aufenthaltstiteln oder Niederlassungserlaubnissen benötigen. 

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie als Arbeitgeber ausländische Fachkräfte beschäftigen möchten oder als Arbeitnehmer eine rechtliche Beratung in diesen Fragen benötigen. Wir stehen Ihnen als erfahrene und kompetente Partner in allen Fragen des Arbeits- und Aufenthaltsrechts zur Seite.