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Niederlassungserlaubnis

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  • Individuelle Beratung: Wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllen, und helfen Ihnen, Ihre Unterlagen korrekt vorzubereiten. 
  • Antragstellung: Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung Ihres Antrags auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis und stellen sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. 
  • Vertretung vor Behörden: Unsere Kanzlei vertritt Sie gegenüber der Ausländerbehörde und anderen zuständigen Stellen, um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen und etwaige rechtliche Hürden zu überwinden. 
  • Beratung zu Sonderregelungen: Je nach Ihrer Situation und Ihrem Aufenthaltsstatus kann es verkürzte Fristen oder Erleichterungen geben, die wir für Sie prüfen und geltend machen. 

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Niederlassungserlaubnis – Ihr Weg zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis in Deutschland 
Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die es Ihnen ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie bietet umfassende Rechte, wie den freien Zugang zum Arbeitsmarkt, sowie die Möglichkeit, innerhalb des Schengen-Raums ohne Visum zu reisen. Diese Aufenthaltserlaubnis kann nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland beantragt werden, sofern Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. In manchen Fällen, wie bei Fachkräften oder Inhabern einer Blauen Karte EU, ist eine Verkürzung der Frist möglich. 
Unsere Anwaltskanzlei in Hamburg ist auf das deutsche Einwanderungsrecht spezialisiert und begleitet Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zur Niederlassungserlaubnis. Wir beraten Sie umfassend, unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Dokumente und vertreten Ihre Interessen gegenüber den zuständigen Behörden. 

Unsere Dienstleistungen für die Niederlassungserlaubnis 
Die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind je nach Personengruppe unterschiedlich. Ob Sie als Fachkraft, Selbstständiger, Inhaber einer Blauen Karte oder Ehepartner eines in Deutschland lebenden Facharbeiters den Antrag stellen – wir stehen Ihnen zur Seite und sorgen dafür, dass Ihr Antrag vollständig und korrekt eingereicht wird. 

Vorteile der Niederlassungserlaubnis 
Die Niederlassungserlaubnis bietet Ihnen viele Vorteile, um langfristig in Deutschland zu leben und zu arbeiten: 

  1. Dauerhaftes Aufenthaltsrecht: Mit der Niederlassungserlaubnis können Sie dauerhaft in Deutschland bleiben, ohne Ihren Aufenthaltsstatus regelmäßig verlängern zu müssen. 
  2. Freier Zugang zum Arbeitsmarkt: Sie dürfen in jeder Branche und ohne zusätzliche Genehmigungen arbeiten, was Ihnen mehr berufliche Flexibilität bietet. 
  3. Reisefreiheit im Schengen-Raum: Sie können bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in anderen Schengen-Staaten reisen, ohne ein Visum zu benötigen. 
  4. Familiennachzug: Wenn Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen, erleichtert das den Familiennachzug von Ehepartnern und Kindern. 

Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis 
Um die Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Sie in der Regel folgende Bedingungen erfüllen: 

  • Mindestens fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit einem gültigen Aufenthaltstitel. 
  • Finanzielle Unabhängigkeit: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familienangehörigen eigenständig sichern können, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein. 
  • Mindestens 60 Monate Sozialabgaben: Sie müssen nachweisen, dass Sie über einen Zeitraum von 60 Monaten in die Rentenversicherung eingezahlt haben oder über vergleichbare Ansprüche verfügen. 
  • Deutschkenntnisse auf Niveau B1: Sie müssen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. 
  • Grundkenntnisse des deutschen Rechts- und Gesellschaftssystems: Nachweis über Teilnahme an einem Integrationskurs oder entsprechende Kenntnisse. 
  • Sicherheitsüberprüfung: Es darf kein Sicherheitsrisiko vorliegen, das einer Niederlassungserlaubnis entgegensteht. 

Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen 
Für bestimmte Fachkräfte und hochqualifizierte Personen gibt es verkürzte Fristen und Sonderregelungen

  • Fachkräfte können bereits nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie über einen Aufenthaltstitel nach §§ 18a, 18b, 18d oder 18g AufenthG verfügen und 36 Monate in die Rentenversicherung eingezahlt haben. 
  • Inhaber einer Blauen Karte EU können die Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten erhalten. Wenn sie Deutschkenntnisse auf Niveau B1 nachweisen, verkürzt sich diese Frist auf 21 Monate
  • Selbständige können nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis beantragen, wenn sie erfolgreich in Deutschland tätig sind und ihren Lebensunterhalt sowie den ihrer Familienangehörigen dauerhaft sichern können. 

Kontaktieren Sie uns für Ihre Niederlassungserlaubnis 
Planen Sie, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung! Wir prüfen Ihre individuelle Situation, unterstützen Sie bei der Antragstellung und begleiten Sie durch den gesamten Prozess, um sicherzustellen, dass Sie Ihre dauerhafte Aufenthaltserlaubnis so schnell wie möglich erhalten.