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Niederlassungserlaubnis und Aufenthalt für internationale Studierende in Deutschland

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  • Beratung zur Visumbeantragung: Wir helfen Ihnen bei der Wahl des richtigen Studentenvisums und unterstützen Sie bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen, um sicherzustellen, dass Ihr Antrag erfolgreich bearbeitet wird. 
  • Unterstützung bei der Finanzierung: Ob durch ein Sperrkonto, Stipendien oder eine Verpflichtungserklärung – wir beraten Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten, den Lebensunterhalt während des Studiums zu sichern. 
  • Vertretung bei Behörden: Wir begleiten Sie bei der Antragstellung und stehen Ihnen in der Kommunikation mit der Ausländerbehörde sowie bei der Beantragung von Visaverlängerungen zur Seite. 
  • Beratung nach Studienabschluss: Nach Abschluss Ihres Studiums unterstützen wir Sie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für die Arbeitssuche oder einer langfristigen Niederlassungserlaubnis. 

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Deutschland ist ein beliebtes Ziel für internationale Studierende und bietet zahlreiche Möglichkeiten, um eine hochwertige Ausbildung zu erhalten und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende ermöglicht Ihnen, in Deutschland zu studieren, während Sie gleichzeitig bestimmte berufliche Tätigkeiten ausüben dürfen. Darüber hinaus haben Sie nach Abschluss Ihres Studiums die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben und eine qualifizierte Beschäftigung zu finden. Unsere Anwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Sie bei allen rechtlichen Fragen rund um die Beantragung von Aufenthaltstiteln für Studierende und bietet umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt werden. 

Unsere Dienstleistungen für internationale Studierende 
Für internationale Studierende bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung, von der Vorbereitung der Visumanträge bis hin zur Begleitung nach Ihrem Studienabschluss in Deutschland. Unser Ziel ist es, Ihnen den Einstieg in das Studium sowie den langfristigen Aufenthalt in Deutschland so einfach wie möglich zu machen. 

Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium 
Um in Deutschland studieren zu können, müssen Sie zunächst eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Die wichtigsten Voraussetzungen hierfür sind: 

  1. Zulassung an einer Hochschule: Sie benötigen eine offizielle Zulassung für ein Vollzeitstudium an einer anerkannten deutschen Hochschule. 
  2. Finanzierung des Lebensunterhalts: Sie müssen nachweisen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums in Deutschland finanzieren können. Dies kann durch ein Sperrkonto mit einem Mindestbetrag von 11.208 Euro (für das Jahr 2024) oder durch eine Verpflichtungserklärung erfolgen. 
  3. Sprachnachweis: Je nach Studiengang müssen Sie möglicherweise Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 oder höher nachweisen. Für englischsprachige Studiengänge ist in der Regel kein Nachweis von Deutschkenntnissen erforderlich. 
  4. Krankenversicherung: Sie benötigen eine gültige Krankenversicherung, um während Ihres Aufenthalts in Deutschland abgesichert zu sein. 

Möglichkeiten nach dem Studium 
Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland haben Sie die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche für bis zu 18 Monate zu beantragen. Während dieser Zeit dürfen Sie jeder Art von Erwerbstätigkeit nachgehen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, bis Sie eine qualifizierte Beschäftigung in Ihrem Fachgebiet gefunden haben. Sobald Sie eine Arbeitsstelle haben, können Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis in eine Blaue Karte EU oder einen anderen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit umwandeln lassen. 
Für Doktoranden oder Promovierende gelten ähnliche Regelungen. Auch hier unterstützen wir Sie bei der Beantragung des passenden Aufenthaltstitels – sei es zu Studienzwecken, Forschungszwecken oder einer qualifizierten Beschäftigung. 

Vorteile einer Aufenthaltserlaubnis für Studierende 
Eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, in Deutschland eine hochwertige Ausbildung zu erhalten, sondern auch folgende Vorteile: 

  • Teilzeitbeschäftigung: Sie dürfen während des Studiums bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr arbeiten, um zusätzliches Einkommen zu generieren. 
  • Auslandssemester in der EU: Mit Ihrer deutschen Aufenthaltserlaubnis können Sie auch in anderen EU-Staaten ein Auslandssemester absolvieren. 
  • Langfristige Perspektiven: Nach Abschluss des Studiums haben Sie die Möglichkeit, in Deutschland zu bleiben und eine qualifizierte Beschäftigung zu suchen, was langfristige berufliche Perspektiven eröffnet. 

Kontaktieren Sie uns für Ihre Studienaufenthaltserlaubnis 
Planen Sie, in Deutschland zu studieren, oder haben Sie Fragen zu Ihrem Aufenthaltstitel? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine Erstberatung! Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei der Visumbeantragung, der Finanzierungsplanung und der Beantragung eines Aufenthaltstitels, sodass Sie sich voll auf Ihr Studium konzentrieren können.