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Aufenthaltserlaubnis für Investoren und vermögende Privatpersonen in Deutschland

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Fließender Übergang für Investoren zur Aufenthaltserlaubnis als vermögende Privatperson 
Ihre rechtliche Beratung in Hamburg

Unsere Anwaltskanzlei in Hamburg bietet Ihnen umfassende Beratung zu allen Optionen der Business Immigration und den Möglichkeiten für vermögende Privatpersonen, in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Ob Sie als Investor eine aktive Rolle in Ihrem Unternehmen übernehmen oder als Privatperson von den Erträgen Ihrer Investition leben möchten – wir helfen Ihnen, den besten Weg zu finden und begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

Kontaktieren Sie uns für eine Erstberatung. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und unterstützen Sie bei der Planung Ihrer Investitionen sowie bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.

Vertrauen Sie unserer Expertise in der Business Immigration

Besuchen Sie unseren Abschnitt zur Business Immigration für detaillierte Informationen darüber, wie Sie als Investor oder Unternehmer eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten können. Wir stehen Ihnen zur Seite, um den gesamten Prozess effizient und erfolgreich zu gestalten. 

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Deutschland bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für Investoren und vermögende Privatpersonen, die hier wirtschaftlich aktiv werden oder ihr Vermögen anlegen möchten. Während reine Investments – anders als in anderen europäischen Ländern mit "Goldenen Visa" – in Deutschland nicht automatisch zu einer Aufenthaltserlaubnis führen, gibt es dennoch Wege, wie Investoren und vermögende Privatpersonen unter bestimmten Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis erlangen können. Unsere Anwaltskanzlei in Hamburg ist darauf spezialisiert, Ihnen diese Möglichkeiten aufzuzeigen und den optimalen Weg für Ihre individuelle Situation zu finden. 

Keine "Goldene Visa" – aber alternative Optionen für Investoren 
In Deutschland reicht eine bloße Kapitalanlage oder ein Investment alleine nicht aus, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Anders als in Ländern wie Portugal oder Spanien, wo große Investitionen in Immobilien oder Unternehmen automatisch ein Visum ermöglichen, verlangt das deutsche Aufenthaltsrecht einen aktiven Beitrag zur Wirtschaft. Das bedeutet, dass Sie als Investor in Deutschland z.B. ein Unternehmen gründen oder signifikante Anteile an einem Unternehmen erwerben und dieses aktiv managen müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 21 AufenthG für selbstständige Tätigkeiten zu erhalten. 

Weitere Details zu dieser Möglichkeit finden Sie in unserem Abschnitt über Business Immigration, wo wir ausführlich erklären, wie das Verfahren zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für selbstständige Unternehmer abläuft. 

Fließender Übergang für Investoren zur Aufenthaltserlaubnis als vermögende Privatperson

Für Investoren, die nicht aktiv als Geschäftsführer oder in der operativen Leitung eines Unternehmens tätig werden wollen, gibt es in Deutschland alternative Wege. Wenn Sie aus Ihrem Investment in Deutschland Einkünfte erzielen, ohne in das tägliche Geschäft eingebunden zu sein, könnte dies als Grundlage für eine Aufenthaltserlaubnis als vermögende Privatperson dienen. In solchen Fällen könnten Sie möglicherweise als Privatier anerkannt werden, sofern Sie nachweisen können, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und somit finanziell unabhängig sind.

Es besteht also ein fließender Übergang: Wenn Sie Ihr Investment in Deutschland nicht direkt managen, sondern lediglich von den Erträgen leben, können Sie in bestimmten Fällen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis als vermögende Privatperson erhalten. Diese Option eröffnet Ihnen die Möglichkeit, in Deutschland zu leben, ohne einer beruflichen Tätigkeit nachgehen zu müssen.

Möglichkeiten für finanziell unabhängige Personen 
Für vermögende Privatpersonen, die nicht unter die Kriterien der Business Immigration fallen, kann es dennoch Möglichkeiten geben, eine Aufenthaltserlaubnis zu erlangen. Hier kommen insbesondere spezielle Einzelfallregelungen in Betracht, wie zum Beispiel Aufenthaltsgenehmigungen für Personen, die nachweislich über ausreichende finanzielle Mittel verfügen und keine öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen.