Familienzusammenführung in Deutschland – Ihr Weg zum Wiedersehen mit Ihren Liebsten
Die Familienzusammenführung bietet Angehörigen von Drittstaatsangehörigen in Deutschland die Möglichkeit, gemeinsam in Deutschland zu leben. Ob Sie Ihren Ehepartner, Ihre eingetragenen Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kinder oder in bestimmten Fällen sogar Eltern nach Deutschland holen möchten – der Familiennachzug ist für viele der erste Schritt, um das Familienleben in Deutschland zu gestalten.
Unsere Anwaltskanzlei in Hamburg unterstützt Sie bei jedem Schritt dieses oft komplexen Verfahrens. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anträge korrekt eingereicht werden und dass alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, damit Sie Ihre Familie so schnell wie möglich in Deutschland wieder vereinen können.
Unsere Dienstleistungen für die Familienzusammenführung
Die Familienzusammenführung unterliegt in Deutschland zahlreichen rechtlichen Anforderungen und kann je nach Aufenthaltstitel und Personengruppe variieren. Als erfahrene Anwälte im Einwanderungsrecht bieten wir Ihnen eine maßgeschneiderte Unterstützung, um den Familiennachzug reibungslos zu gestalten.
Familiennachzug von Ehe- und Lebenspartnern
Für den Ehegattennachzug gelten besondere Anforderungen. Beide Ehepartner müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, und in der Regel muss der nachziehende Partner über einfache Deutschkenntnisse verfügen (Niveau A1). In einigen Fällen, wie bei Fachkräften, kann der Sprachnachweis auch nach der Einreise in Deutschland erbracht werden. Zudem müssen ausreichend Wohnraum und ein gesicherter Lebensunterhalt vorhanden sein.
Gleichgeschlechtliche eingetragene Lebenspartnerschaften werden beim Familiennachzug selbstverständlich den gleichen Regelungen unterzogen wie Ehepaare.
Familiennachzug von minderjährigen Kindern
Minderjährige Kinder können grundsätzlich zu ihren Eltern oder dem sorgeberechtigten Elternteil nach Deutschland nachziehen. Kinder unter 16 Jahren können ohne besondere Voraussetzungen nachziehen, wenn der Nachzug in engem zeitlichen Zusammenhang mit dem Zuzug der Eltern steht. Für Kinder ab 16 Jahren gelten zusätzliche Bedingungen, wie C1-Deutschkenntnisse oder der Nachweis, dass sie bereits eine deutschsprachige Schule besucht haben oder in einem deutschsprachigen Umfeld aufgewachsen sind.